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Der Fühlinger See entstand ab 1967 im Kölner Norden durch die Rekultivierung mehrerer Kiesgruben im Bereich eines ehemaligen Rheinarmes.
Der Fühlinger See wird umschlossen von den Ford Werken im Osten, im Süden von der A1, im Westen liegt Köln-Chorweiler und im Norden der namensgebenden Ort Köln-Fühlingen.
Mit dem Auto erreicht man den See am besten über die Autobahn A1 bis Abfahrt Fühlingen, dann Richtung Norden auf der Schnellstasse nach Fühlingen. Nach ca. 500 Meter die erste Ausfahrt rechts, Richtung Regattabahn. Diese Abfahrt ist etwas versteckt und ist leicht zu übersehen. Nach ca. 200 Meter rechts unter der Brücke durch und dann wieder rechts zu den Parkplätzen.
Sollten Sie ein Navigationsgerät zu Hilfe nehmen, geben Sie bitte ein:
"Oranjehofstr.", Köln
und folgen Sie im Nahbereich den Hinweisschildern zur Regattabehn, Parkplatz P1.
Tauchsaison 01.04.2008-31.03.2009:
Tauchgewässer See 5
Entgelttarif : Jahrestaucherlaubnis
76,70 €
rmäßigt für Schüler, Studenten und Azubis 38,35€ Tageserlaubnis 6,40 €
ermäßigt für Schüler, Studenten und Azubis 3,20 €
Die Ausgabe e rfolgt durch:
Kölner Regattaverband e. V.
Stallagsbergweg 2 (Villa Olympia)
50769 Köln
Öffnungszeiten:
dienstags 17.00 Uhr -19.00 Uhr
donnerstags 17.00 Uhr -19.00 Uhr
samstags 10.00 Uhr -12.00 Uhr
Wichtige Informationen zum Tauchen im Fühlinger See!!! · Die Tauchausweise sind mitzuführen und sichtbar zu tragen.
Auf Verlangen sind sie dem örtlichen Wachpersonal vorzuzeigen.
· Die Durchführung sportlicher oder kultureller Veranstaltungen
kann zu Einschränkungen der Tauchnutzung führen.
Bitte beachten Sie auch die entsprechenden Aushänge am Fühlinger See.
· Das Tauchen ist nur im See 5, mit Ausnahme des Freibadbereiches gestattet.
Der Einstieg erfolgt über den ausgewiesenen Bereich.
· Das Parken auf den Parkplätzen P1 und P2 ist in der Zeit vom
01.04. -30.09.2008 an Wochenenden (Fr. -So.) und Feiertagen
entgeltpflichtig.
Parkentgelt pro PKW / Tag 2,50 €.
· Das Tauchen ohne gültige Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Das Wachpersonal ist berechtigt die Personalien festzustellen.
Darüber hinaus behält sich die Stadt Köln vor, in Einzelfällen ein
Hausverbot mit Ausschluß von der Nutzung der Freizeitanlage
Fühlinger See auszusprechen.
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